Aktuelles

 

Wir suchen mit Lehrbeginn August 2012 eine(n) Kaufmännische(n) Lernende(n). Hier geht's zum Inserat.

 

 

 

 

 

Hier finden Sie unsere Tarife für die Steuererklärungen 2012 von natürlichen Personen.

 

 

 

 

 

Aktuell Ausgabe 2.1 vom Dezember 2011

 

 

 

 

 

Erbschaftssteuerinitiative


„Millionäre machen Panikgeschenke wegen drohender Erbschaftssteuer“ titelte z.B. die BAZ in ihrer Online-Ausgabe. Tatsächlich wurde wahrscheinlich noch nie in so kurzer Zeit in der Schweiz so viel Geld systematisch verschenkt wie gerade jetzt. Die Bezirksschreibereien und Notare sind in der Regel bis Ende Jahr praktisch ausgebucht. Aber warum diese ganze Hast? Die Initiative, welche eine Erbschaftssteuer auf Bundesebene vorsieht, wurde doch erst kürzlich lanciert und muss zuerst zu Stande kommen. Damit muss jedoch gerechnet werden, da diese nur eine Besteuerung eines Nachlasses vorsieht, welcher CHF 2 Mio. übersteigt. Und damit sind nur verhältnismässig wenige Leute betroffen, was die Chancen der Initiative steigert. Zudem soll das so eingenommene Geld der AHV zu Gute kommen. Würde die Initiative angenommen, wird jedoch nochmals einige Zeit vergehen, bis diese in Kraft gesetzt wird. Heute geht man vom 1.1.2016 aus.
Die Crux liegt bei einer Rückwirkungsklausel, welche die Initianten vorsahen, um unerwünschte Umgehungen zu unterbinden. Diese besagt, dass Schenkungen, welche nach dem 1.1.2012 getätigt werden, ebenfalls zum zu besteuernden Nachlass gerechnet werden.
Wir waren zurückhaltend in aktiven Empfehlungen. Noch ist so Vieles ungewiss. Und einige der jetzt getätigten Schenkungen wurden wahrscheinlich aufgrund der Panikmache nicht richtig zu Ende gedacht. Unsere Haltung ist nach wie vor die gleiche: Wenn Sie die Vermögensüberträge in Form einer Schenkung so oder so vornehmen wollten, schadet es nicht, diese etwas vorzuziehen und damit auf Nummer Sicher zu gehen. In allen anderen Fällen müssen die Vor- und Nachteile vorsichtig abgewogen werden. Sofern keine Liegenschaften oder anderen Vermögenswerte verschenkt werden, welche einen öffentlich beurkundeten Vertrag benötigen, können Sie bis am 31.12.2011 unter dem obigen Aspekt immer noch Schenkungen vornehmen (schriftliches Schenkungsversprechen gem. OR 243 genügt).